Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Anforderungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.